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VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.03.2016 - 3 K 124/16
- VG Saarlouis, 22.03.2016 - 3 L 125/16
- OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16
- VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
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- VG Saarlouis, 22.03.2016 - 3 L 125/16
Heimerlaubnis - Betriebsuntersagung nach LHeimGS
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im vorausgegangenen Eilverfahren 3 L 125/16 (erste Instanz) bzw. 2 B 69/16 (zweite Instanz) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.Der Annahme eines faktischen Zwanges der Bewohnerinnen und Bewohner stehen auch die von der Klägerin vorgelegten Erklärungen der Bewohnerinnen und Bewohner, ihrer Familienangehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuer entgegen, aus denen hervorgeht, dass die Pflege zu jeder Zeit und ohne vertragliche Folgen an einen Pflegedienst der Wahl delegiert werden kann.(Vgl. Bl. 220-229 der Gerichtsakte im Eilverfahren 3 L 125/16 (erste Instanz) bzw. (2 B 69/16).) Die faktische Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Frage zeigt sich schließlich auch daran, dass diese sich zwischenzeitlich selbst organisiert und ab dem 1.4.2016 einen eigens ausgewählten - und nicht etwa mangels Selbstorganisationsfähigkeit den von der Beklagten interimsweise eingesetzten - externen Pflegedienst (M...) beauftragt haben.
- BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90
Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Da § 15 LHeimGS keine § 35 Abs. 6 GewO entsprechende Sonderregelung enthält, besteht hier kein Anlass, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf § 35 Abs. 6 S. 1 GewO statuierte Rückausnahme(BVerwG, Beschluss vom 23.11.1990 - 1 B 155/90 - NVwZ 1991, 372 f. unter Berücksichtigung der Regelung in § 35 Abs. 6 S. 1 GewO.) für den landesheimrechtlichen Bereich zu übernehmen. - OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01
Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Daher stellt das erkennende Gericht mit Rücksicht der Qualität der Untersagung als Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ab.(Vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - juris; OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 - juris.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10
Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird es unterschiedlich beurteilt, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid, wie grundsätzlich in Anfechtungssituationen, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So zum gem. Art. 125a Abs. 1 GG bis zum Erlass eines landeseigenen Gesetzes weiterhin anwendbaren Heimgesetz des Bundes: OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - juris; Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris.), oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - juris.). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird es unterschiedlich beurteilt, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid, wie grundsätzlich in Anfechtungssituationen, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So zum gem. Art. 125a Abs. 1 GG bis zum Erlass eines landeseigenen Gesetzes weiterhin anwendbaren Heimgesetz des Bundes: OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - juris; Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris.), oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - juris.). - VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11
Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird es unterschiedlich beurteilt, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid, wie grundsätzlich in Anfechtungssituationen, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So zum gem. Art. 125a Abs. 1 GG bis zum Erlass eines landeseigenen Gesetzes weiterhin anwendbaren Heimgesetz des Bundes: OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - juris; Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris.), oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - juris.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 2623/12
Voraussetzungen für das Unterfallen einer Wohngemeinschaft in den …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird es unterschiedlich beurteilt, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid, wie grundsätzlich in Anfechtungssituationen, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So zum gem. Art. 125a Abs. 1 GG bis zum Erlass eines landeseigenen Gesetzes weiterhin anwendbaren Heimgesetz des Bundes: OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - juris; Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris.), oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - juris.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14
Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d. …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Bei einer derartigen rechtlichen Bindung der Bewohner an einen bestimmten Anbieter der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist dann nach dem Landesheimgesetz keine Wahlfreiheit der Bewohner mehr, sondern eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner vom Träger der Einrichtung anzunehmen.(So das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 11.4.2016 - 2 B 96/16 - juris, im dem vorliegenden Hauptsacheverfahren vorausgegangenen Eilverfahren, dem sich das Gericht nunmehr anschließt; vgl. ferner OVG Magdeburg, Urteil vom 10.2.2015 - 4 L 51/14 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1998 - 13 A 2711/97
Diätetisches Lebensmittel; Inverkehrbringen; Medizinisches Bedürfnis; Bilanzierte …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Daher stellt das erkennende Gericht mit Rücksicht der Qualität der Untersagung als Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ab.(Vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - juris; OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 - juris.). - BVerwG, 01.09.1980 - 7 B 189.79
Behördliche Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß - Beurteilung der …
Auszug aus VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16
Daher stellt das erkennende Gericht mit Rücksicht der Qualität der Untersagung als Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ab.(Vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - juris; OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 - juris.). - VG Karlsruhe, 04.07.2006 - 11 K 2330/05
Einzelfall des Betreuten Wohnens; Abgrenzung zu einem Heim
- VG Leipzig, 31.05.2011 - 5 K 1062/09
- VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 CS 03.1664